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   BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 229/07   

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https://dejure.org/2008,317
BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 229/07 (https://dejure.org/2008,317)
BAG, Entscheidung vom 07.05.2008 - 4 AZR 229/07 (https://dejure.org/2008,317)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 4 AZR 229/07 (https://dejure.org/2008,317)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Tarifvertragliche Verweisung auf mehrgliedrigen Tarifvertrag

  • openjur.de

    Tarifvertragliche Verweisung auf mehrgliedrigen Tarifvertrag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer studentischen Hilfskraft auf Zuwendung nach dem Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 (ZuwendungsTV); Tarifvertragliche Verweisung auf mehrgliedrigen Tarifvertrag; Anspruch auf tarifvertragliche Zuwendung aufgrund ...

  • Betriebs-Berater

    Tarifvertragliche Verweisung auf mehrgliedrigen Tarifvertrag

  • Judicialis

    TV für studentische Hilfskräfte II vom 24. Februar 1986 § 11; ; TV über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973; ; TV vom 31. Januar 2003 zur Änderung der Zuwendungstarifverträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht - mehrgliedriger Tarifvertrag; Kündigungsmöglichkeit durch eine von mehreren Tarifvertragsparteien auf Arbeitgeberseite

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung eines mehrgliedrigen Tarifvertrags ? Regelmäßig von Vorliegen selbstständiger Tarifverträge auszugehen ? Jede Tarifvertragspartei behält Kündigungsrecht ? Bei Kündigung in Bezug genommener Norm tritt auch verweisende Norm in Nachwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertraglicher Ausschluss tariflicher Sonderzuwendungen nach Blitzaustritt aus Arbeitgeberverband

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifvertragliche Verweisung auf mehrgliedrigen Tarifvertrag

  • dbb.de PDF, S. 22 (Leitsatz)

    Nachwirken von Tarifnormen nach Austritt aus Arbeitgeberverband - Arbeitsvertraglicher Ausschluss tariflicher Sonderzuwendung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Blitzaustritt aus Arbeitgeberverband - kein Arbeitsvertraglicher Ausschluss einer tariflichen Sonderzuwendung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zum Blitzaustritt aus Arbeitgeberverband - Arbeitsvertraglicher Ausschluss einer tariflichen Sonderzuwendung

Besprechungen u.ä.

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abschluss mehrgliedriger Tarifverträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 79
  • DB 2008, 2148
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05

    Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 229/07
    Für eine abweichende Auslegung bedarf es einer ausdrücklichen Regelung oder besonderer Anhaltspunkte (Senat 8. November 2006 - 4 AZR 590/05 - AP TVG § 5 Nr. 33 = EzA TVG § 5 Nr. 14).
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 561/06

    Anerkennungs-TV - Kündigung des anerkannten TV

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 229/07
    Wenn mit der Verweisung eine Gleichstellung mit der Entwicklung der in Bezug genommenen Tarifnormen gewollt ist, wie zB bei einem Anerkennungstarifvertrag, spricht das in der Regel dafür, dass auch der Geltungszustand der in Bezug genommenen Tarifnormen auf den Verweisungstarifvertrag durchschlagen soll (BAG 29. August 2007 - 4 AZR 561/06 - Rn. 21 ff., NZA-RR 2008, 249 = ZTR 2008, 309).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - 7 Sa 1766/06

    Vorzeitiger Austritt aus dem Arbeitgeberverband aufgrund entsprechender

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 229/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Januar 2007 - 7 Sa 1766/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 143/19

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt("equal pay") -

    Deshalb verbleibt es bei der Auslegungsregel, dass die auf einer Seite beteiligten Tarifvertragsparteien sich grundsätzlich ihrer jeweils autonomen Tarifmacht nicht begeben, sondern voneinander unabhängige, eigenständige Tarifverträge schließen wollen, von denen sie sich ohne Rücksicht auf die übrigen Beteiligten auch wieder lösen können (vgl. BAG 29. Juni 2004 - 1 AZR 143/03 - zu III 4 b aa der Gründe; 8. November 2006 - 4 AZR 590/05 - Rn. 23, BAGE 120, 84; 7. Mai 2008 - 4 AZR 229/07 - Rn. 20) .
  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15

    Anerkennungstarifvertrag - Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum

    Ist mit der Verweisung eine Gleichstellung mit der Entwicklung der in Bezug genommenen Tarifnormen - wie häufig bei einem Anerkennungstarifvertrag - in der Weise gewollt, dass der Verweisungstarifvertrag (lediglich) die Verbandszugehörigkeit des Arbeitgebers ersetzen soll, spricht das in der Regel dafür, dass auch der Geltungszustand der in Bezug genommenen Tarifnormen auf die Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Verweisungstarifvertrags durchschlägt (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 229/07 - Rn. 27; 29. August 2007 - 4 AZR 561/06 - Rn. 21) .
  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 224/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

    Insoweit gilt ohnehin die Auslegungsregel, dass die auf einer Seite beteiligten Tarifvertragsparteien sich grundsätzlich ihrer jeweils autonomen Tarifmacht nicht begeben, sondern voneinander unabhängige, eigenständige Tarifverträge schließen, von denen sie sich ohne Rücksicht auf die übrigen Beteiligten auch wieder lösen können (vgl. zur Abgrenzung eines mehrgliedrigen Tarifvertrags von einem sog. Einheitstarifvertrag BAG 16. Dezember 2020 - 5 AZR 143/19 (A) - Rn. 21 mwN, BAGE 173, 251; 7. Mai 2008 - 4 AZR 229/07 - Rn. 20) .
  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 223/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

    Insoweit gilt ohnehin die Auslegungsregel, dass die auf einer Seite beteiligten Tarifvertragsparteien sich grundsätzlich ihrer jeweils autonomen Tarifmacht nicht begeben, sondern voneinander unabhängige, eigenständige Tarifverträge schließen, von denen sie sich ohne Rücksicht auf die übrigen Beteiligten auch wieder lösen können (vgl. zur Abgrenzung eines mehrgliedrigen Tarifvertrags von einem sog. Einheitstarifvertrag BAG 16. Dezember 2020 - 5 AZR 143/19 (A) - Rn. 21 mwN, BAGE 173, 251; 7. Mai 2008 - 4 AZR 229/07 - Rn. 20) .
  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08

    Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag

    Der MTVAng-VBGK wurde, wie sich aus dem Wortlaut des Tarifvertrages ergibt, nicht vom VBGK selbst geschlossen, sondern von dessen im Tarifvertrag einzeln aufgeführten Mitgliedern in Form eines mehrgliedrigen Tarifvertrages (vgl. dazu nur BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 229/07 - zu II 2 a aa der Gründe, AP TVG § 1 Nr. 45).
  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 239/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

    Insoweit gilt ohnehin die Auslegungsregel, dass die auf einer Seite beteiligten Tarifvertragsparteien sich grundsätzlich ihrer jeweils autonomen Tarifmacht nicht begeben, sondern voneinander unabhängige, eigenständige Tarifverträge schließen, von denen sie sich ohne Rücksicht auf die übrigen Beteiligten auch wieder lösen können (vgl. zur Abgrenzung eines mehrgliedrigen Tarifvertrags von einem sog. Einheitstarifvertrag BAG 16. Dezember 2020 - 5 AZR 143/19 (A) - Rn. 21 mwN, BAGE 173, 251; 7. Mai 2008 - 4 AZR 229/07 - Rn. 20) .
  • LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14

    Tarifzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 7. Mai 2008 - 4 AZR 229/07 - AP Nr. 45 zu § 1 TVG; BAG Urteil vom 8. Nov. 2006 - 4 AZR 590/05 - EzA TVG § 5 Nr. 14) ist bei einem Tarifvertrag, der auf Arbeitgeber- oder Gewerkschaftsseite von mehreren Tarifvertragsparteien abgeschlossen ist (mehrgliedriger Tarifvertrag), durch Auslegung zu ermitteln, ob es sich dabei um mehrere, voneinander unabhängige, nur äußerlich in einer Urkunde zusammengefasste Tarifverträge handelt oder um einen einheitlichen, alle Tarifvertragsparteien gemeinsam bindenden Tarifvertrag.
  • BAG, 27.06.2017 - 4 AZR 630/15

    Anerkennungstarifvertrag; Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum

    Ist mit der Verweisung eine Gleichstellung mit der Entwicklung der in Bezug genommenen Tarifnormen - wie häufig bei einem Anerkennungstarifvertrag - in der Weise gewollt, dass der Verweisungstarifvertrag (lediglich) die Verbandszugehörigkeit des Arbeitgebers ersetzen soll, spricht das in der Regel dafür, dass auch der Geltungszustand der in Bezug genommenen Tarifnormen auf die Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Verweisungstarifvertrags durchschlägt (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 229/07 - Rn. 27; 29. August 2007 - 4 AZR 561/06 - Rn. 21).
  • LAG Sachsen, 24.09.2015 - 1 Sa 155/15

    Unbegründete Differenzlohnklage einer Verkäuferin bei Gewerkschaftsbeitritt im

    b) Durch die Kündigung des Gehaltstarifvertrages ist auch die darauf verweisende Regelung des Anerkennungstarifvertrages in den Geltungszustand der Nachwirkung getreten, ohne dass es einer Kündigung des Anerkennungstarifvertrages bedurft hätte (siehe für einen vergleichbaren Fall BAG vom 7. Mai 2008 - 4 AZR 229/07 - AP Nr. 45 zu § 1 TVG Rn. 22 und 26, in dem aber eine "andere Abmachung" zustande kam).
  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 412/20

    Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf

    Bei der streitgegenständlichen Tarifvereinbarung vom 20.05.1983 handelt es sich, da auf Arbeitgeberseite kein Arbeitgeberverband sondern neben der Beklagten als Gesamtrechtsnachfolgerin noch weitere Firmen beteiligt waren, um einen sog. mehrgliedrigen Haustarifvertrag, der - regelmäßig - für alle auf Arbeitgeberseite beteiligten Firmen jeweils als selbständiger Tarifvertrag gilt (vgl. BAG, Urteil vom 07.05.2008 - 4 AZR 229/07, Rn. 20, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 5 Sa 402/11

    Bezugnahmeklausel auf mehrgliedrige CGZP-Tarifverträge - Verstoß gegen

  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 82/20

    Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf

  • LAG Hamm, 08.01.2009 - 11 Sa 2136/07

    Tarifpluralität; Tarifeinheit

  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 413/20

    Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf

  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 411/20

    Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 5 Sa 402/12

    Vergütung, Equal-Pay-Grundsatz, Leiharbeitnehmer, Tarifvertrag, mehrgliedriger,

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